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Die letzten 10 Beiträge

55

Donnerstag, 22. Juni 2017, 15:52

Von DomRonja

Hoffe sie bekommt ihr Recht und vor allem ihre Ruhe. LG

54

Mittwoch, 21. Juni 2017, 20:20

Von LauraLee

Die Mühlen des Gesetzes mahlen, aber sie tun es lahm ...

53

Mittwoch, 21. Juni 2017, 11:12

Von DomRonja

Wie steht es denn inzwischen deiner Bekannten, hat es sich rechtlich geklärt? Lg Ronja :oberhexe:

52

Samstag, 3. Dezember 2016, 23:55

Von Thomas

Die Gläubiger werden sich nur an die Frau halten
Können sie schon machen. Wie gesagt: Einfach ignorieren. Gegen etwaige Mahnbescheide fristgerecht Einspruch einlegen. Und wenn den Händlern immer noch was nicht passt, sollen sie eben klagen. Dann fallen sie auf die Schnauze: Kein Vertragsschluss (weder selbst noch über Vertreter), also kein Zahlungsanspruch. Klage abgewiesen. Klappe zu. Affe tot.

Was hier eine "Betrugsanzeige" ändern soll, ist nicht ersichtlich. Die Frau ist Übrigens nicht mal Geschädigte des Betrugs, da ihr Ex-Freund ja nicht SIE durch Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat, sondern allenfalls den Händler. Anzeigen kann freilich jeder, auch wenn er selbst nicht geschädigt ist.

51

Samstag, 3. Dezember 2016, 23:14

Von Apfelesser

Ich dachte jetzt mehr an die zivilrechtlichen Mahnverfahren. Die Gläubiger werden sich nur an die Frau halten und auch wenns ggf. sehr nervig wird. Würde ich dringend raten für jede Rechnung eine Betrugsanzeige zu stellen.

50

Samstag, 3. Dezember 2016, 22:11

Von Thomas

sonst kann ihr später noch Mittäterschaft von den Gläubigern unterstellt werden
Die Gefahr sehe ich nicht. Die Mittäterschaft müssten die Strafverfolgungsbehörden aktiv nachweisen, und das können sie nicht.

49

Samstag, 3. Dezember 2016, 21:31

Von Apfelesser

Wenn die bestellten Sachen an andere Lieferadressen gehen, muss sie mit jeder! Rechnung zur Polizei und eine Betrugsanzeige stellen, sonst kann ihr später noch Mittäterschaft von den Gläubigern unterstellt werden.
ALG Bezug sichert Beratungsschein, es gibt auch Rechtsanwälte, die den Beratungsschein für einen besorgen, also erst Rechtsanwalt anrufen und fragen wie er es haben will.
Mitnehmen zum Anwalt bzw Gericht:
ALG2 Bescheid , Betrugsanzeigen!,

48

Samstag, 3. Dezember 2016, 10:48

Von Thomas

Sollte kein so großes Problem sein: Einfach Annahme und Bezahlung der gelieferten Waren verweigern. Wenn der Händler dann trotzdem den Kaufpreis haben will, muss er beweisen, dass Deine Freundin den Kaufvertrag selbst geschlossen hat oder zumindest, dass deren Ex-Freund von ihr eine Vollmacht hatte. Beides dürfte ihm nicht gelingen, das wird er auch wissen - und deshalb nicht klagen.

Damit ist erstmal der Händler der Gelackmeierte; er kann aber nach § 179 BGB Schadensersatz vom Ex-Freund als "Vertreter ohne Vertretungsmacht" verlangen.

Natürlich ist die ständige Abwehr der Lieferungen und Zahlungsforderungen für Deine Freundin mit etwas Stress verbunden. Wenn's zuviel wird, kann sie das aber an einen Rechtsanwalt delegieren und die Kosten für diesen ihrerseits beim Ex-Freund als Schadensersatz geltend machen (Rechtsgrundlage: §§ 823, 826 BGB). Wenn er ordentlich blechen muss, wirkt das im Zweifel mehr als schleppende Strafverfolgung, an deren Ende aller Voraussicht nach ohnehin keine wirklich spürbare Sanktion stehen wird.

47

Samstag, 3. Dezember 2016, 09:53

Von DomRonja

Das ist doch schon einmal etwas besser, denn wenn er sich ja dann nicht daran hält kann es bei Gericht zu ihren Gunsten genutzt werden. Klingt gut und gibt ihr hoffentlich schon etwas von ihrer Sicherheit zurück. Ich denke weiterhin unbekannterweise an sie und wünsche ihr das Beste. Lg Ronja :hehe:

46

Freitag, 2. Dezember 2016, 17:10

Von LauraLee

Bisher nix neues, also weder positiv noch negativ. Die Mühlen der Gerichtsbarkeit arbeiten langsam. Dazu kommt Richtermangel ...

Er darf ihr zumindest nicht mehr gegenübertreten. Es sei denn, die Polizei ist dabei.