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spankender Untoter
Registrierungsdatum: 10. Juli 2008
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Forumsgrantler
Registrierungsdatum: 3. April 2009
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Forumsgrantler
Registrierungsdatum: 3. April 2009
Wohnort: Pforzheim
Beruf: Bauarbeiter
Neigung: switch
Familienstand: Verheiratet
Ja , ist wirklich blöd, aber leider stimmt das so, wenn man eine bestimmte Kampfausbildung hat, stürzt sich sofort der Anwalt der gegenseite auf Dich und der staatsanwalt ist auch voreingenommen.Wenn ja,hast Du schlechte Karten,dann hättest Du kontrollierter Abwehren müßen/können.
Weil ausgebildete Kampfsportler vor Gericht,so zugeordnet werden,daß Hände usw.als Waffen eingesetzt werden können und im schlimmsten Falle,da sogar eine "gefährliche Körperverletzung "entstehen kann.
Dem ist nichts hinzu zu fügen.Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Ich kann mir gut vorstellen das man im Kampf Einer gegen Drei, einfach nicht mehr in der Lage ist seine Kräfte zu "dosieren". Da will man einfach nur ohne größeren Schaden aus der sache kommen, der Zweck heiligt die Mittel.Offensichtlich hattest du, lieber Manfred, kein Problem mit den dreien fertig zu werden. Musste es in dieser Härte sein?
Was passieren kann, wenn man sich nicht schnell und hart wehren kann, haben mehrere Fälle in der Vergangenheit gezeigt. Ich erinnere mich an zwei Fälle, die für das Opfer tödlich endeten.
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Prinz Valium
Registrierungsdatum: 31. Dezember 2007
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Wellness-Spanker
Registrierungsdatum: 24. Februar 2009
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Ich mache zwar keinen Kampfsport sondern habe Ringen und Gewichtheben lange als Leistungssportler betrieben. Was mir vieleicht nachteilig ausgelegt werden kann, ist das ich bei der Marine als Kampfschwimmer im Nahkampf ausgebildet wurde.
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Moderator
Registrierungsdatum: 29. Dezember 2009
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Genießerin
Registrierungsdatum: 18. Dezember 2009
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Das hab ich mir auch zu dem Ganzen gedacht.Ich kann da leider nicht viel dazu sagen, weil ich den Hergang nicht kenne
Was passieren kann, wenn man sich nicht schnell und hart wehren kann, haben mehrere Fälle in der Vergangenheit gezeigt. Ich erinnere mich an zwei Fälle, die für das Opfer tödlich endeten.
Dem stimme ich zu, an zwei Fälle musste ich ebenfalls sofort denken. So etwas macht Angst und ich für meine Seite hätte mich nach Leibeskräften gewehrt.
Und wenn es mein Sohn wäre würde ich mich höchstens fragen ob ich irgendetwas falsch gemacht habe. Er ist schließlich nicht einfach angegriffen worden sondern hat selbst einen Passanten angegriffen. Natürlich wäre ich nicht glücklich darüber wenn jemand mein Kind verletzt - aber es hätte schlimmer komen können. Eine Mordanklage zum Beispiel weil mein Sohn im Suff jemanden ermordet hat und dafür die Hälfte seines Lebens hinter Gitter muss
Alles Gute Manfred das das ganze wirklich Sang und Klanglos über die Bühne geht und du diesen Vorfall bald aus deinem Gedächtnis streichen kannst
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spankender Untoter
Registrierungsdatum: 10. Juli 2008
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Moderator
Registrierungsdatum: 29. Dezember 2009
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spankender Untoter
Registrierungsdatum: 10. Juli 2008
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...
Registrierungsdatum: 21. Januar 2009
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Wann ist denn Notwehr?
Es muss eine wohl eine Situation der absoluten Hilflosigkeit und der direkten Lebensgefahr vorhanden sein.
Kann man immer angemessen reagieren?
Eigentlich muss man.
Die beiden schwerverletzten sind durch ihren Angriffschwung über das Geländer gestürzt. Ich habe mich überlaufen lassen. Der eine hat einen komplizierten Beinbruch und der andere Arm und Schlüsselbein gebrochen. Der Bahnsteig war Videoüberwacht. Ich habe das Video gesehen. Wenn ich dafür bestraft werden, dann lebe ich wirklich im falschen land.