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subDominante
Registrierungsdatum: 17. Juni 2007
Wohnort: frankfurt
Neigung: passiv
Familienstand: Spielepartnerschaft
Der Angestellte in der Stadt hat unter umständen die Möglichkeit den öffentlichen Nahverkehr zu verwenden, und mit Bus, U Bahn oder sonstigem seine Arbeit zu erreichen.
Einen Grund dafür, warum man einen Handwerker auf dem Land anders behandeln sollte als einen Angestellten in der Stadt, vermag ich allerdings nicht zu erkennen.
Hier sind alle Kraftfahrer ausnahmslos gleich zu behandeln und das ist auch gut so, weil durch solche Ungleichbehandlungen nur mehr Unsicherheit in der Rechtsanwendung geschaffen würde.
Liebe Grüße
Plautus
der Handwerker auf dem Lande, steht diese Möglichkeit oft nicht offen. Desweiteeren hat er als Hadwerker oft wechselnde Einsatzorte.
Also trift ihm ein Fahrverbot meist härter, als einem Angestelten in der Stadt.
Gruß
Mrcane
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subDominante
Registrierungsdatum: 17. Juni 2007
Wohnort: frankfurt
Neigung: passiv
Familienstand: Spielepartnerschaft
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freche Rubenslady
Registrierungsdatum: 15. September 2011
Wohnort: Berlin
Neigung: passiv
Familienstand: Single
Also ich würde es eher ungerecht finden, wenn Leute, die auf dem Land wohnen, in solch einem Fall eine mildere Strafe bekommen, als Stadtbewohner.
Also ich würde es eher ungerecht finden, wenn Leute, die auf dem Land wohnen, in solch einem Fall eine mildere Strafe bekommen, als Stadtbewohner.
Jeder weiß, was passieren kann, wenn er zu schnell fährt oder anderweitig gegen die Straßenverkehrsordnung verstösst.
Wer es bewußt in Kauf nimmt (was ich zugegebenermassen auch manchmal tue), muß eben die Konsequenzen tragen.
Unabhängig von Wohnort, Alter, Beruf, etc.
Meine Meinung
Zitat
Ich hab übrigens zufällig am Wochenende mit Obi zusammen ne Doku gesehen, bei der es um dieses Thema ging.
Und dabei auch mir völlig Neues erfahren:
Im Internet lassen sich wohl relativ einfach Leute finden, die bereit sind anzugeben, dass SIE gefahren sind. Und dass Fahrverbot dadurch auf sich nehmen.
Es gibt da ne "Firma", die sich darauf spezialisiert hat.
Kostet die Kleinigkeit von ca 1000 €, wenn ich mich recht erinnere.
Und wird wohl relativ häufig und erfolgreich umgesetzt.
Würde ich nicht machen, aber für jemanden, der sonst unter Umständen seinen Job verliert, wohl ne Option.
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spankender Untoter
Registrierungsdatum: 10. Juli 2008
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Prügelknabe
Registrierungsdatum: 9. März 2008
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Es wird leider im Verkehrsrecht nicht unterschieden, ob eine Übertretung Bewußt oder Fahrlässig begangen wurde.
Also ob eine Geschwindigkeitsübertretung aus Unachtsamkeit gescha, weil man kurz abgelenkt war, oder bewußt und rücksichtslos gemacht wurde.
Zitat
....bedingt richtig:
In der Bestrafung wird hier mit Sicherheit nicht unterschieden, wohl aber wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, und das Gericht zu dem Schluss kommt das der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, denn dann platzt unter Umständen die Haftungszusage der Rechtschutzversicherung die oft in den Versicherungsbedingungen stehen hat dass vorsätzliche Vergehen wie Straftaten zu behandeln sind und eben nicht abgesichert sind. Folge: Gerichts- und Anwaltskosten kommen noch zum Bußgeld dazu...
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
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Das Ding ist, ohne allzu viel von deinem bekannten Preisgeben zu müssen, welches Delikt hat er begangen, Fahren ohne Führerschein, Rotampel gefickt, ein Kind umgekarrt, Geschwindigkeitsüberschreitung?ein bekannter von mir(i) soll seinen lappen einen monat abgeben. er sieht ein, dass er ein strafwürdiges delikt begangen hat.
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Advocatus Diablo
Registrierungsdatum: 17. Oktober 2009
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
Wohnort: Dortmund
Beruf: IT Spezi, ohne Neigung das ins Private zu verlagern (mit ohne Arbeit)
Neigung: aktiv
Familienstand: Verheiratet
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Advocatus Diablo
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Familienstand: feste Partnerschaft
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
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Beruf: IT Spezi, ohne Neigung das ins Private zu verlagern (mit ohne Arbeit)
Neigung: aktiv
Familienstand: Verheiratet
Nein, nicht alle. (Ich habe es im Zitat unterstrichen, ist im Original nicht so). Ich habe meine Erfahrung geschildert.es steht ein Delikt im Raum und alle spekulieren mit Rat.
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subDominante
Registrierungsdatum: 17. Juni 2007
Wohnort: frankfurt
Neigung: passiv
Familienstand: Spielepartnerschaft
Ja Alex, es steht ein Delikt im Raum und alle spekulieren mit Rat.
In der Summe eher albern.
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
Wohnort: Dortmund
Beruf: IT Spezi, ohne Neigung das ins Private zu verlagern (mit ohne Arbeit)
Neigung: aktiv
Familienstand: Verheiratet
Ja Alex, es steht ein Delikt im Raum und alle spekulieren mit Rat.
In der Summe eher albern.
kein bisschen albern, sondern absolut hilfreich! auch, wenn ich deine neugier jetzt nicht weiter befriedige*. deswegen einen lieben dank in die runde. ich werde die erfahrungen/ratschläge weiter geben, was mein bekannter daraufhin unternimmt oder ob er sich fügt, muss er dann selber sehen.
* wofür man einen monat fahrverbot erhält, kannst du googlen oder hier schauen: http://bussgeldkatalog.auto.msn.de/index.jsp
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freche Rubenslady
Registrierungsdatum: 15. September 2011
Wohnort: Berlin
Neigung: passiv
Familienstand: Single
wie man aus der Nummer rauskommt, wissen wir immer noch nicht.
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
Wohnort: Dortmund
Beruf: IT Spezi, ohne Neigung das ins Private zu verlagern (mit ohne Arbeit)
Neigung: aktiv
Familienstand: Verheiratet
wie man aus der Nummer rauskommt, wissen wir immer noch nicht.
Guckst du mein Posting Nummer 5 - da sind 2 Links in denen steht genau beschrieben wie es geht.
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freche Rubenslady
Registrierungsdatum: 15. September 2011
Wohnort: Berlin
Neigung: passiv
Familienstand: Single
wie man aus der Nummer rauskommt, wissen wir immer noch nicht.
Guckst du mein Posting Nummer 5 - da sind 2 Links in denen steht genau beschrieben wie es geht.
Ich habe das nicht überlesen, es steht ja auch in allen Beiträgen wandeln ist möglich, mit entsprechend großem Aufwand. Mich hätte interessiert ob auch ein Abwenden möglich ist. Eine Art "Persilschein" sozusagen? Machst du diese oder jene Aussage, können sie dich nicht mehr am Arsch packen.