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Thomas

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41

Samstag, 23. Mai 2015, 12:33

Super wir ändern weil was nicht passt die Verfassung und schränken Rechte ein.

Ganz ehrlich, hatten wir schonmal brauchen wir nie wieder.

Das Grundgesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1949 bereits Dutzende Male geändert worden, z.B. 1993 durch die Einschränkung des Asylrechts durch die sichere Herkunftsstaaten- bzw. Drittstaatenregelung (Art. 16a GG). Oder auch in der anderen Richtung durch die Aufnahme bestimmte Staatsziele (Art. 20a, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Das ist ein ganz normaler Vorgang. Das GG ist weder irgendwann vom Himmel gefallen noch in Stein gemeißelt. Für gewisse unabänderbare Mindestgewährleistungen sorgt die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Das Problem ist lediglich, dass euch die konkrete Änderung am Art. 9 GG politisch nicht gefallen würde ... Aber wie gesagt: Möglicherweise lässt sich das Streikrecht des Art. 9 GG auch einfachgesetzlich einschränken bzw. so ausgestalten, dass es nicht mehr zur Lahmlegung der gesamten Volkswirtschaft missbraucht werden kann.

Thomas

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42

Samstag, 23. Mai 2015, 12:34

braunes gedankengut. Das gab es vor einiger Zeit schonmal, und das brauchen wir nicht wieder.

Nazikeule. Sehr originell.

Thomas

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43

Samstag, 23. Mai 2015, 12:38

Super - wir ändern weil was nicht passt die Verfassung und schränken Rechte ein.

Ganz ehrlich, hatten wir schonmal brauchen wir nie wieder.

:8:

:doh:

Fact_II

Kuschel Dom

  • »Fact_II« ist männlich

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44

Samstag, 23. Mai 2015, 13:00

Ich lass es mal lieber meine Meinung hier kund zu tuhen. Sonst geht das hier ab...

cu Frank
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.

Lucky

klein aber oho :o)

  • »Lucky« ist weiblich

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45

Samstag, 23. Mai 2015, 15:59

Ich bitte darum wieder auf die sachliche Ebene zurück zu kehren.
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(Heinrich Heine)