Sie sind nicht angemeldet.

Chat

LinkList

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Spanking Oase. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Samstag, 31. März 2012, 20:37

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht.....

...., Betreuungsverfügung, Organspendeausweis und dergleichen mehr.

Keine Ahnung, warum ich mir um diese Themen in letzter Zeit Gedanken mache.
Aber die letzten Monate dachte ich immer öfters, ich muß meinen Willen in diesen Dingen schriftlich festhalten, bevor es irgendwann zu spät ist.
Heute abend nun habe ich eine Patientenverfügung erstellt.
Darin auch zugestimmt, dass ich nach meinem Tod als Organspender zur Verfügung stehe.
Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung muß ich mich noch näher auseinander setzen.

Irgendwie ein ernstes Thema, vielleicht sogar unangenehm.
Eines, dass man oft weit von sich schiebt.
Und doch ein so wichtiges.
Wie geht ihr damit um? Habt ihr euch schon damit befasst?
Habt ihr schon Vorsorge getroffen?
Oder denkt ihr auch: Das hat noch Zeit?
Oder wollt ihr alle nötigen Entscheidungen im Ernstfall euren Angehörigen und/oder den Ärzten überlassen?

Bin gespannt, wie ihr darüber denkt :)

2

Samstag, 31. März 2012, 21:32

Eine Patientenverfügung habe ich vor meiner letzten Op gemacht (das Risiko war zwar gering, aber ich wollte eig. schon immer eine verfassen und der Zeitpunkt schien mir passend).

Oragnspenden sind etwas worüber ich auch schon länger nachdenke.
Hier bin ich allerdings noch nicht aktiv geworden.
Bereit dazu wäre ich zwar, aber es wiederspricht zumindest aus medizinischer Möglichkeit (soweit ich das verstanden habe) meinen Angaben zu lebensverlängernden Massnahmen.
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?

safra67

freche Rubenslady

  • »safra67« ist weiblich

Beiträge: 2 095

Registrierungsdatum: 15. September 2011

Wohnort: Berlin

Neigung: passiv

Familienstand: Single

  • Nachricht senden

3

Samstag, 31. März 2012, 23:45

Als mein Lebensgefährte noch lebte, haben wir oft darüber gesprochen. Gerade weil wir nicht verheiratet waren und im Fall des Falles so seine Familie entscheiden hätte dürfen. Irgendwie haben wir es immer wieder weggeschoben, wir haben ja Zeit, dachten wir. Dann ging es sehr schnell, er starb des Nachts an einem Herzinfarkt. Es mussten keine Entscheidungen getroffen werden, der Tod kam in Sekunden. Hätte mir zu denken geben sollen, aber ich habe immernoch keine Patientenverfügung geschrieben. irgendwie kann ich mich mit dem Gedanken noch nicht anfreunden.

@david

Ich verstehe nicht, wieso die Bereitschaft zur Organspende lebensverlängernde Maßnahmen beeinflussen sollte. Wenn man spendet, wird man ja nicht "am Leben" gehalten, sondern der tote Körper wird mit Sauerstoff versorgt, bis die Organe entnommen sind. Würde man die Geräte abschalten wäre alles vorbei. Kein Leben mehr vorhanden.

Ich habe einen Organspenderausweis. Ich möchte anderen helfen, wenn ich kann. Und ich bin der Meinung jeder, der im Fall des Falles ein Spenderorgan für sich selbst annehmen würde, sollte auch bereit sein zu spenden.
Man darf in einer Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht! (D. Nuhr)

4

Sonntag, 1. April 2012, 00:34

Wusstet ihr, dass es in Österreich das Widerspruchsrecht gibt?
Jeder, auch Ausländer, muss sich in Österreich in die Nichtspenderdatei eintragen lassen, wenn er keine Organe spenden will.

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

5

Sonntag, 1. April 2012, 08:32

Eine Patientenverfügung kann ich jedem Menschen, egal welchen Alters, nur ans Herz legen, sie ist enorm wichtig, habe das bereits miterlebt. Wer es ganz genau machen will, kann sich bei einem Notar zusätzlich beraten lassen, aber auch Hospizdienste sind kostenlos (evtl. kleine Spende) bereit zur Unterstützung.

Vorsorgevollmacht ist auch wichtig, damit eine Vertrauensperson im Notfall an die Konten kommen kann. Wichtig, manche Banken pochen auf ihre eigenen Vollmachtsunterlagen. Folgender Hinweis gehört dazu: Vollmacht über den Tod hinaus.

Organspende. Ich will gerne mit all meinen Teilen alt werden, aber wenn es anders kommt, dann dürfen noch brauchbare Organe entnommen werden. Meine Augen behalte ich, damit habe ich die Welt gesehen. Kann aber sein, dass ich zu späterem Zeitpunkt anders darüber denke, wenn ich mal nimmer bin, dann werd ich meine Augen eh ned brauchen.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

Michael8

unregistriert

6

Sonntag, 1. April 2012, 09:14

Obwohl nicht mehr der Jüngste, habe ich erst vor wenigen Wochen Vorsorge- und Betreuungsvollmacht aufgestellt. Bin zum Notar gegangen, das kostet nicht die Welt und erspart möglicherweise Ärger hinterher.

Danach fühlte ich mich wohler in meiner Haut.


Eine Patientenverfügung habe ich schon länger.

Organspende ist für mich, ehrlich gesagt, ein Problem. Ich bin sonst immer ein rationaler Mensch, aber hier kommt mir die Vorstellungskraft in die Quere, obwohl ich weiss, dass es Unsinn ist. Sonderbarerweise hätte ich bei einer Einäscherung eine solche Beklemmung nicht.

Wie gesagt, ich sehe mich als aufgeklärt, sachlich und menschenfreundlich an, aber hier habe ich eine Schwachstelle. Vielleicht kann ich mich noch überwinden.

Und alle Achtung vor denen, die da schon weiter sind als ich!

7

Sonntag, 1. April 2012, 11:16

Mal noch ne Frage dazu an die Experten:
Ist solch eine Patientenverfügung rechtskräftig, auch wenn ich sie nicht von einem Notar bestätigen lasse?
Oder muß dies zwingend geschehen?

flagfan

unregistriert

8

Sonntag, 1. April 2012, 11:18

Nein, das muß nicht zwingend geschehen, es sollten aber wie bei einem Testamt beide unterschreiben, aber ich würde sie bei Gericht hinterlegen, das ist kostenfrei.

euridike

Holgers Albtraum *gg*

Beiträge: 429

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2008

Wohnort: Badenwürttemberg

Beruf: Stuttgart

Neigung: switch

Familienstand: Verheiratet

  • Nachricht senden

9

Sonntag, 1. April 2012, 13:21

Also wir haben vor kurzem ein Testament gemacht und auch eine Generalvollmacht beim Notar machen lassen.

Allerdings diese sogenannte Patientenverfügung, so sagte uns der Notar, muss man selbst schreiben, handschriftlich und mit Unterschrift versehen, da gibt es nichts notarielles. So wurde uns mitgeteilt. Also machen wir eine eigene Patientenverfügung.

Wir haben das ganze in Angriff genommen,weil wir eben wissen, wie schnell das Leben zu Ende gehen kann und wir nicht wollten, dass der, der zurück bleibt sich auch noch mit Erben oder unnötigen rechtlichen Dingen herumschlagen muss.

Gruß

euridike
Männer sind Manuskripte,die noch korrigiert werden müssen (Katharina die Große)

lausejunge

unregistriert

10

Sonntag, 1. April 2012, 14:01

von mir selber hat noch niemand irgendeine Vollmacht / Verfügung ...
ich dachte allerdings in letzter Zeit schon mal da drüber nach. :rolleyes:

Abgesehen von meiner 84 jährigen Mutter von der Ich eine Generalvollmacht besitze
habe ich eh nur einen Bruder damit ist zumindest momentan der Erbschaftsfall eh klar.

Organspenden da müßt ich wohl erstmal mit meinem Haus-Arzt reden ob da überhaupt noch
was Vernünftiges zum Weitergeben / Spenden vorhanden ist.... :P

Grüßle vom lausejunge :kaffee:

miri

subDominante

  • »miri« ist weiblich

Beiträge: 31 414

Registrierungsdatum: 17. Juni 2007

Wohnort: frankfurt

Neigung: passiv

Familienstand: Spielepartnerschaft

  • Nachricht senden

11

Sonntag, 1. April 2012, 14:23

mir(i) geht s wie vielen:ich weiß, ich sollte,aber ich habe noch nicht... die formulare allerdings stehen schon im regal... organspender bin ich aber und typisiert auch... irgndwie gehe ich wohl unterbewusst eher davon aus, dass ich mal helfen kann als dass ich hilfe brauche... erben würde sohnemann und das ist auch gut so...
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

monika

Strenge und fürsorgliche Mama eines Bengels

  • »monika« ist weiblich

Beiträge: 26 636

Registrierungsdatum: 10. Mai 2008

Wohnort: Dortmund

Beruf: Rentnerin

Neigung: aktiv

Familienstand: Spielepartnerschaft

  • Nachricht senden

12

Sonntag, 1. April 2012, 14:53

Nee,Patientenverfügung habe ich/wir noch nicht...klar,wir haben schon davon gesprochen.Ist aber schon ein beklemmendes Gefühl,mit dem Partner darüber zu reden.
Mein Mann hat einen Organspendeausweis...ich nicht,komme als Diabetiker auch nich in Frage.
#BleibZuhause

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

13

Sonntag, 1. April 2012, 16:38

ich kann nur nochmals betonen, dass eine Patientenverfügung nicht von Anfang bis Ende handgeschrieben sein muß. Im Buchhandel gibt es sogar für wenig Geld umfangreiches Material zu kaufen. gewissenhaft ausfüllen, sich jeden einzelnen Punkt durch den Kopf gehen lassen und gegebenenfalls mit eigenen Zusätzen erweitern. Selbstverständlich hilft ein Notar mit, das weiß ich ganz genau.

Logischerweise sollte man das Ding in Kopie seinem Hausarzt geben und das Orgiginal bei Krankenhausaufenthalten mich sich führen. Eine Hinterlegung beim Nachlassgericht oder sonstwo macht keinen Sinn, wie sollten denn da die Ärzte im Notfall darauf Zugriff haben?

Wer eine Bankvollmacht erstellt und eine vertrauenswürdige Person einsetzt, hat dennoch nicht sein Erbe geregelt, das steht auf einem anderen Blatt. Deshalb... auch ein Testament macht Sinn, das aber auch juristisch wasserdicht sein sollte. Gerade beim Testament werden oftmals aus Unwissenheit große Fehler begangen.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

14

Sonntag, 1. April 2012, 16:45

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

durch Vollmacht, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium der Justiz unfd für Verbraucherschutz


mehr
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

15

Sonntag, 1. April 2012, 18:25

ich kann nur nochmals betonen, dass eine Patientenverfügung nicht von Anfang bis Ende handgeschrieben sein muß. Im Buchhandel gibt es sogar für wenig Geld umfangreiches Material zu kaufen. gewissenhaft ausfüllen, sich jeden einzelnen Punkt durch den Kopf gehen lassen und gegebenenfalls mit eigenen Zusätzen erweitern.


Ich habe im Internet gesucht, bis ich eine - meiner Ansicht nach - vernünftige Patientenverfügung gefunden habe.
Diese dann runtergeladen und ausgefüllt.
Erfordert etwas Zeit, aber ich denke, die Mühe lohnt sich.

Ich dachte dabei im übrigen nicht nur an mich. Also nicht nur daran, dass alles im Falle eines Falles nach meinen Wünschen geht.
Sondern ich dachte dabei auch an meine Angehörigen.
Ich denke es ist eine enorme Hilfe zu wissen, was die Frau, Lebenspartnerin, Schwester, Mutter, etc. in dieser Hinsicht will.
Ich selbst zumindest möchte nicht am Krankenbett eines Menschen, der mir nahe steht, stehen müssen und entscheiden ob die lebenserhaltenden Apparate abgestellt werden oder nicht.
Ob dieser Mensch künstlich ernährt werden soll oder nicht.
Ob er künstlich beatmet werden soll oder nicht.
Für einen Angehörigen doch eine extrem schwierige Situation. Will man doch jemand, den man lieb hat, auf keinen Fall verlieren und macht sich vielleicht doch (unberechtigte) Hoffnung, es wendet sich nochmal zum Besseren.
Ist es da nicht eine Erleichterung zu wissen, dass der Kranke es so und nicht anders wünscht.
Ich denke ja :)

16

Sonntag, 1. April 2012, 18:37


@david

Ich verstehe nicht, wieso die Bereitschaft zur Organspende lebensverlängernde Maßnahmen beeinflussen sollte. Wenn man spendet, wird man ja nicht "am Leben" gehalten, sondern der tote Körper wird mit Sauerstoff versorgt, bis die Organe entnommen sind. Würde man die Geräte abschalten wäre alles vorbei. Kein Leben mehr vorhanden.

Ich habe einen Organspenderausweis. Ich möchte anderen helfen, wenn ich kann. Und ich bin der Meinung jeder, der im Fall des Falles ein Spenderorgan für sich selbst annehmen würde, sollte auch bereit sein zu spenden.


http://hirntoddebatte.wordpress.com/2012…entenverfugung/

Ich muss mich damit wohl nochmal eingehender befassen.
Irgendwas was ich gelesen habe hörte sich für mich so an.
So wie es aussieht müste ich dazu aber erstmal meine Patientenverfügung umschreiben.
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

17

Montag, 2. April 2012, 08:00

moni, in München gibt es einen tollen Patientenanwalt, mit dem ich mich vor Jahren über das Thema Patientenverfügung unterhalten habe. Damals geschah das, weil ich beruflich öfters damit konfrontiert wurde, mir Patienten Fragen stellten, ich wollte einfach besser informiert sein.

Du glaubst garnicht, an was man alles denken muß. Keine lebenserhaltenden Maßnahmen ist ein Begriff, der sich vordergründig gut liest. Ich kenne einen Fall, da verlor der Patient innerhalb von nicht mal einer Minute 3 l Blut, es war klar, dass es kurz vor knapp stand. Die vier Ärzte, die angesaust kamen, leiteten sofort Maßnahmen ein, das Leben zu erhalten, ansonsten hätten sie die Person verbluten lassen müssen.

Trotzdem, ich bin sehr dafür, dass man sich - zu gesunden Zeiten - Gedanken macht, was in die Verfügung geschrieben werden soll.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

18

Montag, 2. April 2012, 15:37

Das ist klar, tiffy :) .
Man sollte zuvor über die Formulierung gut nachdenken.
Bei mir steht z.B. drin:
Keine lebenserhaltenden Maßnahmen
- wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde
- wenn ich - egal durch welche Ursache - eine Gehirnschädigung bekomme und diese nach Ansicht mindestens zweier erfahrener Ärzte von Dauer sein wird
- und bei einem weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozeß, also z.B. einer Demenzerkrankung

Bei allem anderen, also z.B. nach einer Unfallverletzung, lasse ich mir natürlich gerne helfen und das Leben retten :)

tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

Beiträge: 17 265

Registrierungsdatum: 20. März 2009

Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

Neigung: passiv

Familienstand: glücklicher Single

  • Nachricht senden

19

Dienstag, 3. April 2012, 08:26

moni, noch ein Punkt. Künstliche Ernährung, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist oral Nahrung aufzunehmen, weil er beispielsweise an einerunheilbaren Krebsart im Hals-Rachenraum leidet, aber trotzdem mehr oder weniger lebt. Kein Arzt wäre erfreut, wenn der Patient sagen würde, er solle keinen Magensonde legen. Rein rechtlich gesehen wäre es nämlich eine lebensherhaltende Maßnahme.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

20

Dienstag, 3. April 2012, 15:29

Jep, hab ich auch mit drin.
Tritt aber erst dann in Kraft, wenn die Krankheit schon im Endstadium ist.
Sollte ich dann nicht mehr in der Lage sein, Hunger oder Durst auf natürlich Weise zu stillen, will ich nicht künstlich ernährt werden.

Ähnliche Themen