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emotionale Träumerin vom Gutmenschen
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Das Problem bei der Höchststrafe ist die fehlende Differenzierbarkeit. Höchststrafe ist immer absolut. Wie grenzt man dann aber einen Raser, der billigend in Kauf nimmt, jemanden zu töten ab, von jemandem, der aus Rache oder Mordlust geplant und kaltblütig eine ganze Familie der Reihe nach abschlachtet? Auch der bekommt die selbe Höchststrafe. Und an der Stelle passt es für mich nicht.
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emotionale Träumerin vom Gutmenschen
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Das mag für dich ja auch durchaus so sein. Daraus leiten sie diesen "bedingten Vorsatz" her. Aber das reicht einfach nicht. Zwingende Voraussetzung ist der Vorsatz. Der ist nicht vorhanden.Jemand der billigend in Kauf nimmt Unschuldige zu töten ist für mich ebenfalls ein Mörder.
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Mit dem Unterschied, dass eine Feuerwaffe per se als Waffe konzipiert ist, und ein Auto nicht. Und wenn Du mit einem Gewehr in die Luft ballerst, und zufällig jemanden triffst, ist es auch etwas anderes. Oder andersherum wenn Du mit Deinem Auto gezielt in eine Gruppe Leute hinein fährst.
Und natürlich spielt es eine Rolle, auf welche Weise, und warum man jemanden umbringt. Das kann von straflos bei Notwehr über glimpflich bei einem Unfall über weniger glimpflich bei Fahrlässigkeit zu ziemlich bitter bei Totschlag im Affekt und sehr bitter bei Mord reichen. Diese Unterscheidungen sind da, und werden ständig gemacht. Obwohl das Resultat im Endeffekt ein toter Mensch ist, der von Freunden und Angehörigen betrauert wird.
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emotionale Träumerin vom Gutmenschen
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Das habe ich auch nicht behaupten wollen. Ich wollte lediglich klarstellen, dass die Auffassung des Gerichts deiner Sichtweise entspricht.Die Justiz hat in diesem Fall so geurteilt nisha, nicht ich. Ich kann es lediglich nachvollziehen, sie haben sich ja nur ans Gesetz gehalten.
Es gelten zwei Voraussetzungen für Mord und nicht es müssen 2 Kriterien erfüllt sein:
MORD
Wer als Mörder verurteilt wird, erhält lebenslange Haft. Frühestens nach 15 Jahren ist eine Entlassung auf Bewährung möglich. Für Mord gelten zwei Voraussetzungen. Zum einen muss mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen: Der Täter muss den Tod seines Opfers voraussehend und billigend in Kauf nehmen, wie die Juristen dies ausdrücken. Die Absicht einer Tötung wird nicht vorausgesetzt.
Zweite Voraussetzung für die Einstufung als Mord sind die Merkmale, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. Dazu gehören Mordlust, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder das Begehen der Tat zur Verdeckung anderer Straftaten oder mit gemeingefährlichen Mitteln.
Die erste Voraussetzung trifft zu, die zweite nicht (ist aber auch nicht nötig). Wir sind hier alles Laien und urteilen nach unserem Gefühl. Der Richter hingegen ist ein Profi und hat seinen Spielraum nach dem Gesetzt voll ausgenutzt. Ich bin gespannt wie die nächste Instanz hier urteilt und hoffe ehrlich darauf, dass hier ein Präzedenzfall geschafft wird. Es wäre ein deutliches Zeichen an alle anderen, unverantwortlichen und uneinsichtigen Raser.
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emotionale Träumerin vom Gutmenschen
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Da sei dir mal nicht so sicher.Ich gehe davon aus, dass die zuständige Justizbehörde in diesem Fall die Gesetze besser kennt als wir
In Salzburg wurde dieser Tage ein Familienvater aus Norwegen wegen Mordverdachts bei einem tödlichen Verkehrsunfalls in U-Haft genommen.
http://salzburg.orf.at/news/stories/2828879/
Es besteht jetzt natürlich die Gefahr, dass zu oft wegen Mordes angeklagt wird. Bisher war es jedenfalls zu selten.
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Erleuchteter
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emotionale Träumerin vom Gutmenschen
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Wellness-Spanker
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