Hintergrund des Verbots sind aktuelle Erkenntnisse von Fachleuten zu möglichen Gefahren durch Akku-Brände bei E-Tretrollern. „Die dabei entstehende Rauchgas-Entwicklung stellt in den Nahverkehrs-Fahrzeugen ein ernstzunehmendes Risiko dar“, betont DSW21. Daher gibt es klare Ansage: „Wer ab dem 1. März 2024 trotz des Verbots einen E-Tretroller in Bussen oder Stadtbahnen von DSW21 mitführt, wird des Fahrzeuges verwiesen.“
Quelle: derwesten.de