Hmm... das mit dem Frauengefängnis und Augsburg war scheinbar etwas zu abstrakt... also es sollte eine Metapher auf das Thema Persönlichkeitsrechte sein, denn in unserer Gesellschafft ist es schon vorgesehen, diese bei Bedarf einzuschränken. So können und dürfen Eltern ihre Kinder zwingen bestimmte Kleidung zu tragen wenn es draußen kalt ist... aber auch die Judikative Gewalt (Gericht) darf ein Mitglied unserer Gesellschaft in die Grenzen weisen wenn dieses Mitglied die Ordnung der Gesellschafft stört...
PS: Im Frauengefängnis leben die Mütter mit ihren Kindern (nur am Rande)
Was nun die Sache mit dem Mitleid für die Frau betrifft... bin ich das sehr gespaltener Meinung...
Wenn sie mit der gesamten Situation in der Familie überfordert ist (dauerhaft), liegt es an ihr was dagegen zu tun, um nicht in einer solchen Aktion zu enden.
Wenn sie mit der akuten Situation überfordert war, würde dies sicher eine Affekt (spontane Reaktion) entschuldigen, jedoch nicht rechtfertigen wie z.B.
- Heulend aus der Wohnung stürmen und das Kind alleine zurück lassen...
- Schrein, Toben,...
- andere Aktionen wie...
aber ein schreiendes, tobendes Kind liegen zu lassen um sich den Mantel anzuziehen, die Tasche nehmen, das Kind auf den Arm nehmen, die Wohnung verlassen, die Türe schließen, das immer noch schreiende und tobende Kind in den Fahrersitz setzen, mit den Gurten sichern, das Fahrrad auf die Straße bringen, die Haustüre schließen und dann mit dem nackten Kind losfahren... ist keine Handlung aus dem Affekt oder? Ich sehe das nicht so, für mich ist das eine vorsätzliche Tat... Ich hoffe das Gericht sieht dies genauso und damit meine ich nicht sie muss in den Knast, aber die Familie sollte unter die Beobachtung vom Jugendamt gestellt werden, damit diese Instanz rechtzeitig eingreifen kann bevor es zu einer erneuten Eskalation kommt wo das Kind womöglich Schaden nimmt.
Ein Grundsatz unserer Gesellschafft ist die Definition:
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderer Fürsorgepflicht, dem muss jedes Mitglied dieser Gesellschafft gerecht werden!!!
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, egal ob körperlich oder seelisch ist nicht und nie zu rechtfertigen – natürlich betrifft das nicht nur Kinder und Jugendliche…!
Und Bedenkt wie ihr mit unseren Kindern umgeht, denn sie suchen euer Altersheim aus!
-- Also wirklich, da könnte/kann ich mich rein steigern --