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Spankerfriend

unregistriert

41

Donnerstag, 25. August 2011, 18:07

Dank an alle wer sich an diesem Thema beteiligt hat,
aber nehmt es mir bitte nicht krum,
wenn ich @Nive ein klein wenig mehr herausheben möchte.

Spankerfriend

42

Montag, 29. August 2011, 08:02

Zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner war heute ein interessanter Artikel in der "Welt"

http://www.welt.de/print/die_welt/finanz…-aufpassen.html

Viel Spaß beim Lesen!

flagfan

unregistriert

43

Samstag, 3. September 2011, 12:28

Zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner war heute ein interessanter Artikel in der "Welt"

http://www.welt.de/print/die_welt/finanz…-aufpassen.html

Viel Spaß beim Lesen!


Ich hab den Arrtikel eben erst gelesen. Bin dabei auf folgendes gestoßen:
"Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden, maximal gedoppelt bis zu jeweils 800 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge fürchten."

Ich sag da mal, VORSICHT, schön wär´s wenn´s so stimmte. Dieses zweimal überscheiten muß Unverhofft, und nicht geplant sein.
Urlaubs und Weihnachtgeld darf man eben nicht damit weg drücken, da sie nicht unverhofft sind.

Böse Falle, sich darauf zu verlassen.

Unverhofft ist beispielsweise auch nicht eine Urlaubsvertretung, das Weihnachtsgeschft (gibt es schon sei ca 2000Jahren) u.s.w.

Also bitte, nicht immer auf Pressemitteilungen verlassen, liebe Frührentner.

Am besten, man achtet darauf, daß mit dem Nebenverdienst die 4800€ im Jahr nicht überschritten werden.

flagfan

unregistriert

44

Samstag, 3. September 2011, 12:54


"Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden, maximal gedoppelt bis zu jeweils 800 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge fürchten."


Ich schieb da noch mal was nach.
Der Artikel entspricht in soweit der Rechtslage, als er sagt, wer die Grenze einhält, muß nix befürchten. Die Höchstgrenze ist bei 13 mal 400 € im Jahr, also 4800€ per anno.
Wer also jeden Monat 400€ bekommt, und das Urlaubs und Weihnnachtsgeld draufrechnet, hat die "Arschkarte" gezogen.
Unverhofft wäre nur z.b., wenn der Kollege sich ein Bein bricht, man den vertritt, und dadurch die 4800€ Jahresgrenze überschreitet.
Aber da ist immer Vorsicht geboten.
Und selbst da kann´s mit der Rente immer noch Probleme geben.
Deshalb Leute, bleibt sicherheitshalber unter den 4800€ im Kalenderjahr.
War vllt zuviel "Fachchinesich", aber ich wollte euch einfach mal sensibel machen.

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