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Horst

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Montag, 10. April 2023, 20:05

1. Ein Opferschutz

Nicht zu vergessen ein traditionell gefestigter Täterschutzreflex.

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Badguy

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22

Montag, 10. April 2023, 20:29

1. Ein Opferschutz

Nicht zu vergessen ein traditionell gefestigter Täterschutzreflex.

Horst


Vor allem nicht zu vergessen, zwei unbelegte Behauptungen.
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Klara

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Montag, 10. April 2023, 20:58

Ich kenne mich mit den juristischen Möglichkeiten nicht aus, fände es aber sehr sinnvoll, in extremen Fällen wie dieser Sorte Verbrechen dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft auch vor sehr jungen Täterinnen oder Tätern geschützt wird.Damit meine ich sowas wie Sicherheitsverwahrung.Das sollten diese auch wissen, wenn sie mögliche Konsequenzen recherchieren.

Im Fall des geröteten Kindes in Freudenberg müssen die Täterinnen für immer mit dieser Tat leben müssen. Und deren Eltern müssen damit leben, dass sie Kinder haben, die so etwas getan haben.
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Montag, 10. April 2023, 22:22

Ich kenne mich mit den juristischen Möglichkeiten nicht aus, fände es aber sehr sinnvoll, in extremen Fällen wie dieser Sorte Verbrechen dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft auch vor sehr jungen Täterinnen oder Tätern geschützt wird.Damit meine ich sowas wie Sicherheitsverwahrung.Das sollten diese auch wissen, wenn sie mögliche Konsequenzen recherchieren.

Im Fall des geröteten Kindes in Freudenberg müssen die Täterinnen für immer mit dieser Tat leben müssen. Und deren Eltern müssen damit leben, dass sie Kinder haben, die so etwas getan haben.


Dagegen spricht, dass Kinder bzw. Jugendliche unter 14 Jahren nicht bestraft werden dürfen.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in dieser Beziehung (bewusst) beschränkt, weil (so der Tenor fachlicher Personen) der Willkür des Staates Grenzen gesetzt sind.
Wahrscheinlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jedem Kind und jedem Jugendlichen so geholfen werden kann, dass der/die Jugendliche zum "guten Bürger" erzogen werden kann.
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Montag, 10. April 2023, 22:42

Solche Fälle kommen leider vor. In Deutschland hat man sich entschieden, dass unter 14jährige nicht strafmündig sind. Die Alternative wäre ja, Gefängnisstrafen für 11 und 12jährige vorzusehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann zu weniger solchen Taten käme. Die so etwas machen, die stellen solche Überlegungen nicht an. Das ist ja bei Erwachsenen noch so.
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Klara

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Montag, 10. April 2023, 23:02

Eine geschlossene Einrichtung mit pädagogischer und psychologischer oder gegebenenfalls psychiatrischer Betreuung wäre eine Alternative. Ich finde den Aspekt der Strafe nebensächlich. Es geht um die Verhinderung weiterer solcher Taten, egal, wer sie begeht.
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27

Montag, 10. April 2023, 23:38

Das sollten diese auch wissen, wenn sie mögliche Konsequenzen recherchieren.
Sehe ich auch so.
  • "Würde man eine Schweigeminute für jedes einzelne Holocaust-Opfer abhalten, wäre es 11 Jahre lang still." (Stern.de)

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28

Montag, 10. April 2023, 23:41

Nicht zu vergessen ein traditionell gefestigter Täterschutzreflex.
Das tonangebende Milieu interessiert sich mehr für den Täterschutz.
So ist es leider.
  • "Würde man eine Schweigeminute für jedes einzelne Holocaust-Opfer abhalten, wäre es 11 Jahre lang still." (Stern.de)

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Montag, 10. April 2023, 23:57

Im Fall des geröteten Kindes in Freudenberg müssen die Täterinnen für immer mit dieser Tat leben müssen. Und deren Eltern müssen damit leben, dass sie Kinder haben, die so etwas getan haben.
Für die Eltern entsetzlich.

Aber ob sich bei den eiskalten Täterinnen so etwas wie Empathie und echte Reue einstellt, bezweifle ich.

Sie wollten ja auch noch nach der Tat mir eiskalter Rafinesse von sich ablenken:

- Sie haben ja beispielsweise NACH der Bluttat noch bei den Eltern der ermordeten Luise angerufen und scheinheilig gefragt, ob Luise schon zu Hause wäre. Sie würden sich Sorgen machen, weil sich Luise hätte doch melden wollen, wenn sei zu Hause angekommen ist. Sie habe sich aber immer noch nicht gemeldet.

- Zum Schein haben Die Täterinnen auch in einem sozialen Netzwerk einen Suchaufruf nach Luise gestartet.

Ich glaube kaum, wenn jemand so skrupellos drauf ist, daß da paar Jahre später echte tiefgehende Reue möglich ist


Mich erinnert das Freudenberger Ausnahmeverbrechen an

Mord an James Bulger – Wikipedia

Statt Reue begingen die Täter später immer wieder neue Straftaten.



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Badguy

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Dienstag, 11. April 2023, 06:04

Ich glaube kaum, wenn jemand so skrupellos drauf ist, daß da paar Jahre später echte tiefgehende Reue möglich ist


Dann gehören, in letzter Konsequenz, die nach Jungendstrafrecht 10 Jahre Höchststrafe auch auf den Prüfstand. Und eigentlich sogar die bei uns zeitlich begrenzt lebenslange Haftstrafe im Erwachsenenstrafrecht.
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Dienstag, 11. April 2023, 06:49

Ich glaube kaum, wenn jemand so skrupellos drauf ist, daß da paar Jahre später echte tiefgehende Reue möglich ist
Dann gehören, in letzter Konsequenz, die nach Jungendstrafrecht 10 Jahre Höchststrafe auch auf den Prüfstand. Und eigentlich sogar die bei uns zeitlich begrenzt lebenslange Haftstrafe im Erwachsenenstrafrecht.
Seltsamer Schluß.
Was bitte hat mangelnde Reue mit dem Strafmass zu tun.
Das war nur meine Erwiderung auf Klaras Satz, daß die Täterinnen mit Ihrer Tat leben müssen.

(Zumal das Strafrecht keine Reue für ein Strafende voraussetzt.)
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Dienstag, 11. April 2023, 07:41

So etwas wie eine Reueprognose ist natürlich schwierig zu treffen.
Wichtig fände ich es, dass solche Menschen unter Beobachtung bleiben. Wie das umzusetzen wäre, ist unklar.
Aber sie müssen mit sich selbst weiterleben. Dass beide in diesem Alter schon zu 100 Prozent eiskalte Killerinnen sind, ist schwer vorstellbar. Also werden sie an die Tat denken und sich hoffentlich irgendwann über sich selbst erschrecken.
Eigentlich müsste ihr eigenes Leben nach so einer schwerwiegenden Tat gelaufen sein.
Das ist es sicher für die Eltern des getöteten Kindes.

Bei Erwachsenen gibt es ja Fälle, die nicht mehr auf die Gesellschaft „losgelassen“ werden.
Sicherheitsverwahrung oder geschlossene Psychiatrie. Die geistige Gesundheit kann nicht gut sein, wenn jemand so handelt.
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Dienstag, 11. April 2023, 07:57

Aber ob sich bei den eiskalten Täterinnen so etwas wie Empathie und echte Reue einstellt, bezweifle ich.

Ich auch. Das kommt mir wie Wunschdenken vor. Verständlich übrigens, denn es hängt ja Weltanschauung daran. Das ist wie beim Christentum ohne Wiederauferstehung bzw. der jungfräulichen Geburt.
Das ganze Gebäude fällt in sich zusammen, wenn ein Grundpfeiler fehlt.

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horstlg

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Dienstag, 11. April 2023, 10:29

Für mich lesen sich die Beiträge so, als ob es nur zwei Alternativen gäbe:
Alternative 1 Überhaupt keine Strafe
Alternative 2 Nur Gefängnisstrafen

Aus meiner Sicht gäbe es noch die Alternative Sozialarbeit und Psychotherapeutische Betreuung.

Alternativ 3 kostet Geld und (so die Aussage von mir bekannten Fachleuten) deshalb wird sie nicht angewendet.
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Dienstag, 11. April 2023, 10:32

Was bitte hat mangelnde Reue mit dem Strafmass zu tun.


Wirklich erkennbare Reue wird vor Gericht in aller Regel als strafmindernd bewertet.
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Dienstag, 11. April 2023, 11:03

Wirklich schade, dass man nach 1945 die kriminalbiologischen Untersuchungen eingestellt hat. Damit sollte nämlich u.a. die Frage bei Jugendlichen geklärt werden, ob ein Gefangener erziehbar oder unerziehbar war. Dann hätte man heute Fundiertes an der Hand und müsste nicht einfach nur aus dem Bauch heraus behaupten, dass die Täterinnen für den Rest ihrer Tage wegen katastrophaler Sozialprognose weggesperrt gehören.
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Falke_X

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Dienstag, 11. April 2023, 11:08

Wirklich erkennbare Reue wird vor Gericht in aller Regel als strafmindernd bewertet.

Das ist aber schon immer so und kein Grund, Jugend und Erwachsenstrafrecht an sich in Frage zu stellen.

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Dienstag, 11. April 2023, 11:27

Für mich lesen sich die Beiträge so, als ob es nur zwei Alternativen gäbe:
Alternative 1 Überhaupt keine Strafe
Alternative 2 Nur Gefängnisstrafen

Aus meiner Sicht gäbe es noch die Alternative Sozialarbeit und Psychotherapeutische Betreuung.

Alternativ 3 kostet Geld und (so die Aussage von mir bekannten Fachleuten) deshalb wird sie nicht angewendet.


Ganz genau so sehe ich das auch. Man ist in der Frage in ein absolutes Schwarz-Weiß-Denken verfallen.
In dem oben genannten Fall wäre ich für eine geschlossen psychiatrische Unterbringung mit umfassender Psychotherapie.
Die beiden Mädchen jetzt einfach so wieder auf die Gesellschaft loszulassen halte ich für unverantwortlich. Sie in ein Gefängnis zu sperren wäre auch nicht die Lösung.
Unterwerfung ist das höchste Maß der Leidenschaft. Geboren aus der Liebe,
entstanden aus dem Vertrauen, erblüht sie im Einklang mit Demut, Gehorsam und Respekt...dem gegenüber, der die ihm zu Füssen gelegte Seele auf Händen trägt.
(unbekannt)


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Dienstag, 11. April 2023, 12:46

Solche Vorkommnisse sind zum Glück Raritäten. Dass für Extremfälle wie diese Geldmangel als Begründung für ausbleibende Betreuung gilt, wage ich zu bezweifeln.
Dieser Fall ist ja sehr durch die Öffentlichkeit gegangen. Man kann daher wahrscheinlich auch irgendwann Informationen über den weiteren Verlauf des Ganzen erfahren.
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Radiohead


Horst

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Dienstag, 11. April 2023, 13:15

Dann gehören, in letzter Konsequenz, die nach Jungendstrafrecht 10 Jahre Höchststrafe auch auf den Prüfstand. Und eigentlich sogar die bei uns zeitlich begrenzt lebenslange Haftstrafe im Erwachsenenstrafrecht.

Dem stimme ich mal zu.

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